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Transparent

Bis zum 30.06.2022 müssen GmbHs, Genossenschaften und andere Unternehmensformen mitteilungspflichtige Angaben im Transparenzregister eintragen. Es gilt im Rahmen des GwG (Geldwäschegesetzes) die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Aktuell soll es dazu dienen, die wirtschaftlich Berechtigten der vielen Auslandsinvestitionen im Zusammenhang mit der russischen Invasion in die Ukraine zu finden und deren Vermögen zu beschlagnahmen. Das Transparenzregister ist ein Teil der Umsetzung von EU-Verordnungen und daraus folgenden Richtlinien. Da die Umsetzung auf nationaler Ebene mit nationalen Interessen erfolgt, bleibt abzuwarten, ob die nationalen Transparenzregister geeignet sind für eine schnellen Austausch von Daten zur Verhinderung von Finanzbetrügereien. Eines ist allerdings sicher und zum jetzigen Zeitpunkt besonders ärgerlich. Für das Transparenzregister werden Kosten anfallen und gegen Gebühr können die Informationen öffentlich eingesehen werden. Das eröffnet auch den Blick für Betrüger auf Unternehmer. Transparenz in alle Richtungen eben!