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Bundes-Klimaschutz-gesetz

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Generationengerechtigkeit des Bundes-Klimaschutzgesetzes vor einer Woche wurde in Rekordzeit das Gesetz nun von der Bundesregierung überarbeitet. Neben der Detaillierung der Zielsetzung, wie die Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll gilt als zusätzliches neues Ziel auch die Einsparung von 65% CO2 bis 2030 im Vergleich zum Ausstoß des Klimagases im Jahr 1990. Das sind 10% zusätzliche Einsparung gegenüber den Zielen des Gesetzes, die bis letzte Woche Bestand haten. Zusätzlich und freiwillig, das hatten die Richter nicht gefordert, noch hatte die Öffentlichkeit dies erwartet.

Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Ausführungsbestimmungen des überarbeiteten Gesetzes aussehen werden und ob es sogar noch Auswirkungen bis hinab ins Erneuerbare-Energien-Gesetz haben wird. Dass Energie, vor allem aber Strom teurer werden wird ist in diesem Zusammenhang abzusehen. Schon jetzt haben sich die Zertifikate für CO2 um mehr als 50% gegenüber November 2020 verteuert. Die Preise werden erwartungsgemäß vom Versorger auf die Verbraucher umgelegt. Daher ist es sehr ratsam bereits jetzt diese Kostensteigerungen in den Blick zu nehmen und durch entsprechende Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wie, erfahren Sie hier!