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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht II

Gesetze, die für große Unternehmen verpflichtend sind, greifen schon lange in das Tagesgeschäft von KMU´s ein. Emissionszertifikate, Carbon Footprint, Lieferkettengesetz, Whistleblowing, Entsendegesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung und vieles andere! Höchste Zeit einen pragmatischen Ansatz zu finden, um diese und weitere ESG relevante Themen ohne Hetze und damit ohne ausufernde Kosten zum Vorteil des Unternehmens und der Belegschaft umzusetzen.

Neben der entsprechenden Sachkenntnis in Bezug auf Unternehmensführung und Betreiberpflichten unterstützen dabei vor allem Managementsysteme. Denn sie strukturieren auf die gleiche Art und Weise die Themen einer Organisation, von dem Kontext, in dem sich die Organisation bewegt, über die entsprechenden Risiken und Chancen bis hin zu den gesetzlichen Verpflichtungen und entsprechenden Maßnahmen. Auf diese Weise haben Unternehmensführer einen Überblick über die rechtlichen Themen und können sich mit entsprechender Unterstützung die Änderungen so zeitnah anzeigen lassen, dass notwendige Eingriffe in den Unternehmerischen Ablauf langfristig geplant werden können.

So sind Kapitalmarkt orientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, deren Bilanzsumme mehr als 20 Mio. Euro, oder deren Umsatz mehr als 50 Mio. Euro beträgt verpflichtet eine nichtfinanzielle Berichterstattung in Ihren Konzernberichten zu etablieren. Dies führt dazu, dass Zulieferer in der entsprechenden Lieferkette immer öfter Daten für ihre Produkte bereitstellen müssen, so zum Beispiel CO2 Emissionswerte, damit der Kunde die entsprechenden Daten publizieren kann.

Neben Umweltthemen sind aber auch soziale und Unternehmensführungsthemen in den Blickpunkt gerückt. Hier haben KMU´s häufig eine ungefähre Ahnung dessen was zu tun ist. So müssen für jede Dienstreise ins Ausland die Mitarbeiter eine A1 Bescheinigung mitführen und die Reise muss im Besuchsland angemeldet werden. Auch hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Neben der obligatorischen Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung müssen Betriebe weitere Gesetzesänderungen beachten, u.a. die sogenannte Whistleblower-Richtlinie, die durch die neue Bundesregierung umgesetzt werden muss und das, laut Beschluss der EU-Kommission bis zum 18.12.2021! Durch die unklare Rechtslage besteht derzeit noch kein Zwang, bzw. ist nicht mit privatrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, aber Unternehmen und Unternehmer sollten sich alsbald an die Umsetzung machen, da Änderungen vom Gesetzgeber schnell umgesetzt werden können und Gerichte im Vorgriff auf die Umsetzung von EU-Recht strengere Maßstäbe an die Meldewege und den Schutz der Whistleblower anlegen könnten.

Die meisten gesetzlichen Änderungen bereiten KMU´s ohne eine entsprechende Stabsabteilung zusätzlichen Aufwand, der häufig von der Geschäftsführung in Personalunion übernommen wird. Obwohl damit Kosten verbunden sind, lohnt sich der Aufwand allemal, da die Vermeidung von Strafe und Reputationsverlust im Interesse des Unternehmens liegt. Zum einen wegen der Kosten und zum anderen, um die Motivation der Mitarbeiter hochzuhalten und bei den Kunden als verlässlich zu gelten. Schließlich sind gerade die großen Kunden angehalten innerhalb Ihrer Lieferkette dafür zu sorgen, das nur mit vertrauensvollen Partnern gearbeitet wird. Hier wird aber dann auch ein Wettbewerbsvorteil sichtbar, der von den Unternehmen offensiv genutzt werden sollte. Wagen Sie mehr Umsatz mit den großen Unternehmen und stellen Sie Ihre Zuverlässigkeit auf allen Bereichen in den Vordergrund. Gerade in Zeiten von unterbrochenen Lieferketten kann neben Qualität und fairem Preis die Zuverlässigkeit den Ausschlag für die Auftragserteilung geben. Probieren Sie es aus!